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Softwarelizenzbestimmungen

E+S Kassensysteme GmbH

1.    Vertragsgegenstand

Die E&S Kassensysteme GmbH räumt dem Anwender das nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software zu den Bedingungen dieses Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der E&S Kassensysteme GmbH und deren Lizenzgebern.

2.    Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders

2.1    Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erweb einer Mehrplatz-Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von gleichzeitigen Zugriffen, das heißt für die vereinbarte Anzahl von Clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Clients ausgeschlossen ist.

2.2    Diese Software-Nutzungslizenz bezieht sich nur auf einen Standort; für die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten (z.B. Terminal Server) ist der Erwerb zusätzlicher Lizenzen erforderlich. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen de Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.) als Sicherungskopie. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation ist nicht zulässig. Die Software muss in der von E&S Kassensysteme GmbH freigegebenen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.

2.3    Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekomprimieren, zu rekonstruieren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an die E&S Kassensysteme GmbH zu richten, sofern nicht solche Veränderungen gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Die E&S Kassensysteme GmbH behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.

2.4    Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn E&S Kassensysteme GmbH die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Die E&S Kassensysteme GmbH nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungsvertrags, vor.

2.5    Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch E&S Kassensysteme GmbH erfolgen.

2.6    Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an Endanwender weiterzuveräußern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender der E&S Kassensysteme GmbH die Übertragung anzeigt und sich der neue Nutzer bei E&S Kassensysteme als solcher registrieren lässt. Der Dritte hat sich gegenüber der E&S Kassensysteme GmbH mit den Lizenzbedingungen von der E&S Kassensysteme GmbH einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben.

2.7    Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.

2.8    Die unter dieser Ziffer genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch oder auch schriftlich unter der unten aufgeführten Adresse bei der E&S Kassensysteme GmbH als Endkunde registrieren lässt.

2.9    Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten vollständig mitzuteilen:
–    Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat,
–    postalische Anschrift
–    Telefonnummer und Telefaxnummer,
–    E-Mailadresse
–    Branche und Anzahl der Mitarbeiter des Endanwenders und
–    Software-Produkt ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenznummer des Produktes.

3.    Haftung für Sach- und Rechtsmängel

3.1    Die Frist für Mangelhaftung beträgt ein Jahr.

3.2    Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen.

3.3    Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der von der E&S Kassensysteme GmbH ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten. Der Anwender hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Gefahrenübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderung notwendig werden.

3.4    Offensichtliche Mängel die die Funktionsfähigkeit der Software wesentlich beeinträchtigen (Rechenfehler) hat der Anwender unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen (Beschreibung und Bild). Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Haftung. Eine Fehlerfreiheit der Software wird nicht garantiert. Die Software ist nicht für einen bestimmten Zweck geeignet. Für die Frist Mängelbeseitung gilt entsprechend die AGB der E&S Kassensysteme mindestens 4 Wochen bis 3 Monate je Art des Mangels.

3.5    Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. Die E&S Kassensysteme GmbH weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich und diese vollständig an die E&S Kassensysteme  GmbH herauszugeben ist, damit die E&S Kassensysteme GmbH eine Problemanalyse vornehmen kann.

3.6   Die E&S Kassensysteme GmbH ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. Die E&S Kassensysteme GmbH ist berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Business Partner solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.

3.7    Der Anwender hat der E&S Kassensysteme GmbH bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Verfügung stellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibung zu unterstützen.

4.    Haftung der E&S Kassensysteme GmbH

4.1    Die E&S Kassensysteme GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der E&S Kassensysteme GmbH und ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die E&S Kassensysteme GmbH ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

4.2    Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die E&S Kassensysteme GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet die E&S Kassensysteme GmbH im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

4.3    Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesonders für Folgeschäden.

4.4    Soweit die E&S Kassensysteme GmbH nach Ziffer 4.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von der E&S Kassensysteme GmbH beschränkt.

4.5    Die E&S Kassensysteme GmbH haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

4.6    Die Regelungen dieser Ziffer 4. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungshilfen von der E+S Kassensysteme GmbH.

4.7    Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes bleiben unberührt.

5.    Außerordentliches Kündigungsrecht

Die E&S Kassensysteme GmbH ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung ihrer Urheberrechte an der Software durch den Anwender aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.

6.    Nutzung von Kundendaten

Die E&S Kassensysteme GmbH wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln.

7.    Schlussbestimmungen

7.1    Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses, Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

7.2    Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz von der E&S Kassensysteme GmbH.

7.3    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Soweit der Anwender Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz der E&S Kassensysteme GmbH. Die E+S Kassensysteme GmbH ist aber auch berechtigt, den Anwender an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: August 2020